Die betriebliche Gesundheitsförderung rückt durch zunehmende gesundheitliche Beanspruchung und wachsender psychischer Belastung näher in den Vordergrund. Wissenschaftliche Fakten beweisen, dass die Gesellschaft älter wird, wir länger arbeiten und der schnelle Lebenswandel zu einen höherem Krankheitsstand führt. Die Folge ist ein steigender Behandlungsbedarf. Um Wohlbefinden und Motivation Ihres Personals zu stärken ist die Gesunderhaltung jedes einzelnen Mitarbeiters wichtig und sollte zwingend an erster Stelle stehen.

Ziele:

  • Senkung von Zivilisationskrankheiten
  • Verringerung typischer Gesundheitsrisiken im Beruf
  • Wohlbefinden der Mitarbeiter fördern und erhalten
  • Verbessertes Betriebsklima
  • Beseitigung von chronischem Stress
  • Wecken von Interesse für das Thema Gesundheit
  • Senkung an Ausfallkosten
  • Verbessertes Ansehen der Firma nach Innen und Außen

Für Mitarbeiter und Arbeitgeber lohnt es sich. 2009 wurde eine Steuerbefreiung für die betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung von bis zu 500 EUR pro Beschäftigtem im Jahr geschaffen. Laut §3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz werden Leistungen, die bezüglich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen, gefördert.

Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung! Wir kommen auch zu Ihnen!